Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG)

Das müssen Unternehmen jetzt beachten

Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG): Das müssen Unternehmen jetzt beachten

 

Zum 6. Februar 2026 sind umfassende Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Kraft getreten. Grundlage ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Verstöße gegen Sanktionen künftig deutlich strenger ahndet. Für Unternehmen – insbesondere im Import- und Exportgeschäft – steigen damit die rechtlichen Risiken erheblich.

 

Höhere Straf- und Bußgeldrisiken

 

Die Reform verschärft das deutsche Sanktionsstrafrecht grundlegend. Verstöße gegen EU-Sanktionen werden nun detaillierter erfasst und häufiger als Straftat eingestuft. Besonders relevant: Auch Umgehungshandlungen, etwa über Zwischenhändler oder komplexe Lieferketten, sind nun ausdrücklich strafbar.

Zusätzlich wurden die möglichen Geldbußen für Unternehmen deutlich erhöht. Damit geraten neben operativen Einheiten auch Geschäftsführungen und Vorstände stärker in die Verantwortung.

 

Indirekte Verstöße im Fokus

 

Neu ist vor allem, dass bereits indirekte oder unbeabsichtigte Lieferungen an sanktionierte Personen oder Staaten strafrechtlich relevant sein können. Unternehmen müssen daher ihre gesamten Lieferketten – von Geschäftspartnern über Transportwege bis hin zur Endverwendung – intensiver prüfen und dokumentieren.

 

Dual-Use-Güter: Von Ordnungswidrigkeit zur Straftat

 

Besonders einschneidend ist die Neubewertung von Verstößen im Bereich sogenannter Dual-Use-Güter (zivil und militärisch nutzbare Güter). Was bisher oft als Ordnungswidrigkeit galt, kann nun mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Betroffen sind unter anderem Bereiche wie Elektronik, Telekommunikation, Luftfahrt oder Raumfahrt.

Zudem entfällt künftig die Möglichkeit, durch Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen – ein erheblicher Einschnitt für Unternehmen.

 

Steigende Anforderungen an Compliance

 

Die neuen Regelungen führen zu deutlich höheren Anforderungen in mehreren Bereichen:

  • Sorgfaltspflichten: Intensivere Prüfung von Geschäftspartnern, Lieferketten und Endverwendung
  • Dokumentation: Lückenlose Nachweise über Prüfprozesse werden unerlässlich
  • Zahlungsströme: Strengere Kontrolle von Finanz- und Zahlungswegen
  • Risikobewertung: Auffällige Geschäftskonstellationen müssen frühzeitig erkannt und geklärt werden
  • Meldepflichten: Erweiterte Zusammenarbeit mit Behörden und klare interne Prozesse sind erforderlich

 

Fazit

 

Die AWG-Reform erhöht den Druck auf Handelsunternehmen erheblich – sowohl operativ als auch organisatorisch. Ohne ein wirksames Compliance-System drohen empfindliche Strafen. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse daher zeitnah überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen.

 


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.