Erweiterung der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus – Das 15. Sanktionspaket im Überblick

 

Am 17. Dezember 2024 hat die Europäische Union das 15. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Mit dieser Verordnung wird eine Reihe neuer Maßnahmen umgesetzt, die auf die weitere Schwächung der wirtschaftlichen und militärischen Kapazitäten Russlands abzielen. Zugleich dienen die Änderungen dem Schutz europäischer Unternehmen sowie der Einhaltung internationaler Prinzipien. Was bedeutet das für Unternehmen?

Alle Neuerungen in der Übersicht:


Gelistete Personen und Organisationen
84 neue Einträge wurden in die EU-Sanktionsliste (CFSP) im Anhang I der VO (EU) 269/2014 aufgenommen, darunter u.a. auch zwei Personen aus der Demokratischen Volksrepublik Korea und China.
32 Organisationen, wurden in die Liste der Unternehmen und Organisationen im Anhang IV in der Verordnung (EU) 833/2014 eingetragen, die Russland im militärisch-industriellen Bereich beim Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Darunter auch Organisationen aus China, Serbien, Indien, Iran und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Für sie gelten damit Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
 
Schutz europäischer Unternehmen
Um europäische Unternehmen besser vor Rechtsstreitigkeiten mit russischen Partnern zu schützen, wird die Anerkennung oder Durchsetzung der Urteile, die von russischen Gerichten auf der Grundlage des Artikels 248 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation erlassen wurden, in der EU untersagt. Mit diesen Urteilen wurden gegnerische Parteien daran gehindert, ein Verfahren in einer anderen als der russischen Gerichtsbarkeit anzustrengen oder fortzusetzen (Prozessführungsverbot). Dabei handelt es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen etablierte internationale Grundsätze und Praktiken; außerdem haben diese Urteile oft zu unverhältnismäßig hohen Geldstrafen für europäische Unternehmen geführt. Mit der neuen Maßnahme wird verhindert, dass diese Strafen in Europa gegen EU-Wirtschaftsbeteiligte durchgesetzt werden.
 
Die Fristen für Ausnahmeregelungen, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind, werden bis Ende 2025 verlängert. So wird EU-Wirtschaftsbeteiligten, die in Erwägung ziehen, ihre Unternehmen in Russland abzuwickeln, erlaubt, so reibungslos wie möglich aus dem russischen Markt aussteigen zu können. Die verlängerten Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt und bezwecken, dass ein geordneter Prozess für den Abzug von Investitionen geschaffen wird, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre.
 

Neue Ausnahmeregelungen im Finanzsektor
Zusätzlich wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, mit der die Freigabe von Barguthaben ermöglicht wird, die von Zentralverwahrern der EU gehalten werden. Dies ist notwendig aufgrund der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten und Vergeltungsmaßnahmen in Russland, die zur Beschlagnahme von Vermögenswerten von Zentralverwahrern in der EU führen. Mit dieser Ausnahmeregelung können Zentralverwahrer bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe von Barguthaben beantragen, damit sie diese zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden verwenden können. Eine neue Nichthaftungsklausel schützt Zentralverwahrer davor, über die vertraglich fälligen Zinsen hinaus, Zinsen oder andere Formen der Entschädigung an die russische Zentralbank zu zahlen.

 
Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte
52 weitere Schiffe aus Drittländern, die von Russland und Drittstaaten eingesetzt werden, um Strafmaßnahmen zu umgehen, wurden in die Liste der Schiffe aufgenommen, die einem Zugangsverbot zu Häfen der EU und einem Verbot der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr unterliegen.

 
Zeitgleich wurden die Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus mit der DVO 2024/3177 in Ergänzung zur VO (EG) Nr. 765/2006 durch den Anhang I mit der Liste von 26 sanktionierten Personen und 2 Organisationen/Firmen erweitert.

 
FAZIT

Mit diesen Maßnahmen reagiert die Europäische Union entschlossen auf die anhaltenden Verstöße gegen das Völkerrecht durch Russland und Belarus. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und militärischen Kapazitäten Russlands weiter einzuschränken und gleichzeitig den Schutz der europäischen Wirtschaft sicherzustellen.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder wünschen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen in Ihrem Unternehmen dann rufen Sie uns an oder mailen Sie uns hier. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie kompetent bei der Einhaltung von Sanktionsvorgaben, Exportkontrollen und der Anpassung Ihrer Prozesse an die neuesten Vorschriften.

Quelle: EU-Kommission / Rat der Europäischen Union