Erweiterung der EU-Sanktionen gegen Russland – Das 17. Sanktionspaket im Überblick

Am 20. Mai 2025 hat die Europäische Union das 17. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Dieses umfassende Maßnahmenpaket reagiert auf die anhaltenden Verstöße Russlands gegen internationales Recht und zielt darauf ab, die militärische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Landes weiter einzuschränken. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Bekämpfung der sogenannten „Schattenflotte“, der Bekämpfung von Sanktionsumgehung und der Eindämmung von hybriden Bedrohungen.

 

Alle Neuerungen in der Übersicht:


Erweiterung der Sanktionslisten
Die EU hat 75 weitere Entitäten in die Sanktionslisten aufgenommen, darunter Unternehmen und Einzelpersonen aus Russland, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Hongkong und China. Diese Akteure unterstützen die russische Kriegsmaschinerie direkt oder indirekt, beispielsweise durch den Betrieb von Schiffen der Schattenflotte oder die Lieferung von Dual-Use-Gütern.

Bekämpfung der Schattenflotte
Ein zentrales Element des 17. Sanktionspakets ist die Erweiterung der Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte. 189 weitere Schiffe, darunter 183 Öltanker, wurden in die Sanktionslisten aufgenommen. Diese Schiffe werden genutzt, um westliche Sanktionen zu umgehen und russisches Öl illegal zu transportieren. Zusätzlich wurden Unternehmen aus der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Hongkong sanktioniert, die bei der Verwaltung dieser Schiffe involviert sind.

Exportbeschränkungen
Die EU hat Exportbeschränkungen für 53 Unternehmen verhängt, die die russische Militärindustrie unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Betroffen sind Unternehmen aus China, Belarus, Israel, der Türkei, Vietnam, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Usbekistan und Serbien. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lieferketten der russischen Rüstungsindustrie weiter zu stören.

Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen
27 Einzelpersonen und Organisationen wurden aufgrund ihrer Beteiligung an hybriden Bedrohungen, wie Cyberangriffen, Desinformationskampagnen und Gewaltakten innerhalb der EU, in die Sanktionslisten aufgenommen. Diese Akteure tragen zur Destabilisierung der Sicherheitslage in Europa bei und werden nun gezielt sanktioniert.

Sanktionen im Bereich Menschenrechte
Die EU hat Sanktionen gegen russische Produzenten von Reizgas verhängt, die bei der Unterdrückung von Protesten und der politischen Repression eingesetzt werden. Zudem wurden Einzelpersonen sanktioniert, die mit der Verurteilung des oppositionellen Politikers Alexei Nawalny in Verbindung stehen.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen, die in Russland oder mit russischen Partnern tätig sind, müssen ihre Geschäftsbeziehungen und Lieferketten sorgfältig prüfen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Herkunft von Rohstoffen, der Beteiligung an maritimen Transporten und der Nutzung von Drittstaaten zur Umgehung von Sanktionen gelten. Die EU erwartet von Unternehmen, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken mit den geltenden Sanktionsvorschriften in Einklang stehen.

Fazit
Mit dem 17. Sanktionspaket setzt die EU ihren Kurs fort, den Druck auf Russland zu erhöhen und die Unterstützung für den Ukraine-Konflikt weiter zu verringern. Die erweiterten Maßnahmen gegen die Schattenflotte, die Bekämpfung von Sanktionsumgehung und die Eindämmung hybrider Bedrohungen stellen einen weiteren Schritt in der europäischen Sanktionspolitik dar.
Unternehmen sind gefordert, ihre Compliance-Systeme zu stärken und sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Experten für Exportkontrollen und Sanktionsrecht ist dabei unerlässlich.

Quelle: EU-Kommission / Rat der Europäischen Union