Die EU-Entwaldungsverordnung: Ein Schritt zur Bekämpfung der Abholzung
Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein bedeutendes regulatorisches Instrument, das darauf abzielt, die Abholzung und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu bekämpfen. Angesichts der alarmierenden Raten der globalen Abholzung hat die Europäische Union erkannt, dass sie eine aktive Rolle im Schutz der Wälder und der Biodiversität spielen muss. Diese Verordnung ist Teil des umfassenderen Engagements der EU für nachhaltige Entwicklung und den Klimaschutz.
Wesentliche Bestimmungen
Die EU-Entwaldungsverordnung umfasst mehrere wichtige Bestimmungen:
1. Nachweispflicht: Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über die Herkunft ihrer Produkte bereitzustellen. Dies schließt Nachweise über die Lieferkette ein, um sicherzustellen, dass keine illegalen Abholzungspraktiken beteiligt sind.
2. Risikobewertung: Die Verordnung sieht vor, dass Produkte aus Ländern mit hohem Risiko für Abholzung einer strengeren Kontrolle unterzogen werden. Dies bedeutet zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation und Überprüfung.
3. Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Unternehmen mit Sanktionen belegt werden. Dies soll sicherstellen, dass alle Akteure in der Lieferkette Verantwortung übernehmen.
4. Transparenz: Die Verordnung fördert Transparenz in den Lieferketten und ermöglicht es Verbrauchern, informierte Entscheidungen zu treffen.
Auswirkungen auf dein Unternehmen
Die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, insbesondere auf solche, die landwirtschaftliche Erzeugnisse importieren oder verarbeiten. Firmen müssen ihre Lieferketten überprüfen und möglicherweise neue Verfahren implementieren, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Zudem könnte die Verordnung auch Chancen für Unternehmen bieten, die sich bereits auf nachhaltige Praktiken konzentrieren. Eine transparente und verantwortungsvolle Beschaffung kann als Wettbewerbsvorteil angesehen werden.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Entwaldung ist ein globales Problem, das nicht nur zur Zerstörung von Lebensräumen führt, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf den Klimawandel hat. Wälder sind entscheidend für die Kohlenstoffbindung und spielen eine zentrale Rolle im Ökosystem. Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur Produkte in den europäischen Markt gelangen, die nicht mit illegaler Abholzung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Das Hauptziel der Verordnung besteht darin, die Verantwortung für die Herkunft von Produkten wie Palmöl, Soja, Rinder, Kaffee, Kakao und Holz zu erhöhen. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen oder mit solchen Praktiken in Verbindung stehen.
Anwendungsbeginn und aktuelle Entwicklungen
Der ursprüngliche Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung war für den 30. Dezember 2024 geplant. Allerdings hat die EU-Kommission am 2. Oktober 2024 einen Vorschlag zur Verschiebung dieses Startdatums um ein Jahr gemacht – ein Start vor Dezember 2025 wird deshalb unwahrscheinlich.
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die globale Abholzung dar. Sie zeigt das Engagement der Europäischen Union für den Schutz von Wäldern und Biodiversität sowie für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Durch klare Vorgaben und Verantwortlichkeiten wird erwartet, dass diese Verordnung nicht nur zur Reduzierung der Abholzung beiträgt, sondern auch das Bewusstsein für nachhaltige Praktiken in der gesamten Lieferkette schärft.
Quellen
Olbrisch, Marc IHK, Hamburg: "Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten – Pflichten für Unternehmen"
Sousa, Sarah u. Frank Panizza, IHK Pfalz: "EU-Entwaldungsverordnung - EU Deforestation Regulation (EUDR)"